Art 5 MarkenRL 89/104/EWG ; Art 9 GMV 1994/40; Art 11 RL 2004/48/EG
Im Rahmen vorliegender Entscheidung hat sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob Ebay für das Anbieten von gefälschten bzw. nicht zum Verkauf bestimmten Waren, die durch Marktplatzteilnehmer im virtuellen Raum angeboten werden, einzustehen hat.