Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH weitreichenden Fragen in Hinblick auf Alleinstellungs- und Spitzenstellungswerbung und der Verwendung des Begriffsbildes der "Bestpreisgarantie" nach.
Rechtsgrundlagen: § 2 UWG aF; § 1 UWG; § 2 UWG
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