§ 2 AußStrG; § 8 Abs 2 AußStrG; § 43 Abs 2 AußStrG; § 46 AußStrG; § 5 KartG; § 46 KartG
Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob in Hinblick auf Verteilerboxen in U-Bahnstationen einem Dritten im kartellrechtlichen Abstellungsverfahren Parteistellung zuzuerkennen ist.