§ 43 ABGB
Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung hatte sich der OGH der Frage zuzuwenden, ob in Hinblick auf die Domain "wagrain.at" Zuordnungsverwirrung zu bejahen ist.
OGH 17 Ob 15/11x
§ 43 ABGB
Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung hatte sich der OGH der Frage zuzuwenden, ob in Hinblick auf die Domain "wagrain.at" Zuordnungsverwirrung zu bejahen ist.
OGH 17 Ob 15/11x