Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag thematisiert den Gebrauch von Qualitätsmarken als Herkunftsbezeichnung durch ein Nichtmitglied eines Weinbauvereins. Können solche Marken nur mit Zustimmung des Markeninhabers von anderen Winzern gebraucht werden?
Rechtsgrundlagen: § 10 MSchG; § 2 Abs 3 UWG