Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung analysiert der OPM die Sittenwidrigkeit eines Markenrechtserwerbs und die Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung.
Rechtsgrundlagen: § 34 MSchG
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Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung analysiert der OPM die Sittenwidrigkeit eines Markenrechtserwerbs und die Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung.
Rechtsgrundlagen: § 34 MSchG
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