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§ 33a MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)Bl-LS 2011/91Bl-LS 2011, 208 Heft 5 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der Markensenat der Frage zu, ob wirtschaftliche Schwierigkeiten die Nichtbenutzung einer Marke zu rechtfertigen vermögen.

Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG

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