Zusammenfassung: In Hinblick auf die Bewerbung der Eintragung in ein Branchenregister-Werbeformular, welches der Eintragung in die gratis "gelben Seiten" ähnelt, thematisiert der OGH in seiner Entscheidung das doppelte Deutlichkeitsgebot in Hinblick auf den entsprechenden Schutzbereich.