Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich besonders unsachlichen und unwahren Informationen iZm Krankenanstalten. Vor allem interessierte die Frage, ob auf einschlägige Werbung das ärztliche Standesrecht anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 13 KAKuG
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