Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen im Lichte der Softwarerichtlinie Benutzeroberflächen von Computerprogrammen einer urheberrechtlichen Schutzfähigkeit zugänglich sind. Ist ein solcher Schutz gänzlich auszuschließen?
Rechtsgrundlagen: Art 1 RL 91 EWG; Art 1 RL 250 EWG; § 40a UrhG