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§ 502 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtHelmut GamerithBl-LS 2011/73Bl-LS 2011, 110 Heft 3 v. 1.6.2011

§ 502 Abs 1 ZPO

Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob eine erhebliche Rechtsfrage vorliegt. Auf welchen Zeitpunkt ist dabei abzustellen?

OGH 23.03.2011, 4 Ob 34/11w

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