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Art 10 EMRK

ÖBl-LeitsätzeGrundrechteUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2011/50Bl-LS 2011, 68 Heft 2 v. 1.4.2011

Art 10 EMRK

Mit seiner Entscheidung hält der OGH eindeutig fest, dass vom Schutzbereich des Art 10 EMRK nicht nur der Inhalt von Meinungen, sondern auch die Art der Darstellung erfasst wird, wobei wesentlich ist, in welchem Kontext über entsprechende Tatsachen berichtet wird.

OGH 15.12.2010, 4 Ob 119/10v

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