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§ 502 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2011/51Bl-LS 2011, 68 Heft 2 v. 1.4.2011

§ 502 Abs 1 ZPO

Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob die Auslegung des Klagebegehrens durch die Berufungsinstanz uU eine über den Einzelfall hinausgehende erhebliche Rechtsfrage darstellt.

OGH 15.12.2010, 4 Ob 176/10a

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