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Art 6 Abs 1 GGV

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtÖBl-LS 2011/18ÖBl-LS 2011, 15 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Der OGH nahm zur Beurteilung der Eigenart eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters Stellung.

Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 GGV

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