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§ 10 Abs 1 Z 2 MSchG; § 30 Abs 1 MSchG; § 33 Abs 1 Z 2 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtÖBl-LS 2011/14ÖBl-LS 2011, 15 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Verwechslungsgefahr zwischen einer für ähnliche Waren eingetragene Bildmarke und einer Wort-Bild-Marke, die beide Eisbären beinhalteten.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 Z 2 MSchG; § 30 Abs 1 MSchG; § 33 Abs 1 Z 2 MSchG

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