Zusammenfassung: Der OGH nahm in der Entscheidung zur Frage des allgemeinen Diskriminierungsverbots im Hinblick auf die Ungleichbehandlung von in Betracht kommende Mitbewerber Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 14 AußStrG; § 182a ZPO; § 2 NahVersG; § 7 NahVersG