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Maria Treben Rechtliche Beurteilung eines Namenslizenzvertrags

RechtsprechungNamensrechtÖBl 2011/4ÖBl 2011, 19 - 23 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Der OGH nahm zur Frage des § 43 ABGB Stellung und untersuchte, ob das Namensrecht mit dem Tod erlischt bzw. vererbt werden kann. Weiters prüfte er, ob der geldwerte Bekanntheitsgrad einer Persönlichkeit eine Sache iSd § 1041 ABGB sein kann.

Rechtsgrundlagen: § 16 ABGB; § 43 ABGB; § 914f ABGB; § 1041 ABGB; § 9 Abs 3 UWG; § 58 MSchG

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