Zusammenfassung: Der OGH nahm zur Frage des § 43 ABGB Stellung und untersuchte, ob das Namensrecht mit dem Tod erlischt bzw. vererbt werden kann. Weiters prüfte er, ob der geldwerte Bekanntheitsgrad einer Persönlichkeit eine Sache iSd § 1041 ABGB sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 16 ABGB; § 43 ABGB; § 914f ABGB; § 1041 ABGB; § 9 Abs 3 UWG; § 58 MSchG