Art 9 MarkenRL; § 58 Abs 1 MSchG
In verfahrensgegenständlicher Entscheidung widmet sich das erkennende Gericht der Frage, wie die Bösgläubigkeit des jüngeren Nutzers die Verwirkung von Kennzeichenrechten aufgrund einer fortgesetzten Duldung des Berechtigten beeinflusst.