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Art 9 MarkenRL; § 58 Abs 1 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/178Bl-LS 2010, 258 Heft 6 v. 1.11.2010

Art 9 MarkenRL; § 58 Abs 1 MSchG

In verfahrensgegenständlicher Entscheidung widmet sich das erkennende Gericht der Frage, wie die Bösgläubigkeit des jüngeren Nutzers die Verwirkung von Kennzeichenrechten aufgrund einer fortgesetzten Duldung des Berechtigten beeinflusst.

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