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§ 22 PatG; Art 69 EPÜ

ÖBl-LeitsätzePatentrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/188Bl-LS 2010, 259 Heft 6 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache hatte das erkennende Gericht die patentrechtliche Relevanz der Neuheit und des erfinderischen Schritts eines Hangverbaus für Böschungen zu beurteilen.

Rechtsgrundlagen: § 22 PatG; Art 69 EPÜ

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