Art 234 EGV; Art 267 AEUV
Mit seinem Erkenntnis stellt der OGH klar, dass eine EuGH-Vorabentscheidung bezüglich der tragenden Entscheidungsgründe bindende Wirkung gegenüber österreichischen Gerichten entfaltet.
OGH 13.7.2010, 17 Ob 7/10v
Art 234 EGV; Art 267 AEUV
Mit seinem Erkenntnis stellt der OGH klar, dass eine EuGH-Vorabentscheidung bezüglich der tragenden Entscheidungsgründe bindende Wirkung gegenüber österreichischen Gerichten entfaltet.
OGH 13.7.2010, 17 Ob 7/10v