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§ 16 ABGB; § 1041 ABGB

ÖBl-LeitsätzeSachenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/193Bl-LS 2010, 260 Heft 6 v. 1.11.2010

§ 16 ABGB; § 1041 ABGB

Mit vorliegendem Erkenntnis stellt der OGH eindeutig fest, dass die Ausnutzung der Bekanntheit einer Person geldwerten Charakter hat und somit einem Verwendungsanspruch zugänglich ist.

OGH 21.6.2010, 17 Ob 2/10h; OGH 31.8.2010, 4 Ob 124/10d

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