§ 16 ABGB; § 1041 ABGB
Mit vorliegendem Erkenntnis stellt der OGH eindeutig fest, dass die Ausnutzung der Bekanntheit einer Person geldwerten Charakter hat und somit einem Verwendungsanspruch zugänglich ist.
OGH 21.6.2010, 17 Ob 2/10h; OGH 31.8.2010, 4 Ob 124/10d