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§ 914 ABGB

ÖBl-LeitsätzeSchuldrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/194Bl-LS 2010, 260 Heft 6 v. 1.11.2010

§ 914 ABGB

Vorliegendes Judikat stellt die Auslegung von Namenslizenzverträgen in den Mittelpunkt seiner Entscheidung und thematisiert weitergehend den Widerruf von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund.

OGH 21.6.2010, 17 Ob 2/10h; OGH 31.8.2010, 4 Ob 124/10d

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