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§ 14 UWG; § 405 ZPO

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/174Bl-LS 2010, 257 Heft 6 v. 1.11.2010

§ 14 UWG; § 405 ZPO

Mit seinem Erkenntnis beschäftigt sich der OGH mit der Frage, unter welchen Umständen das Gericht zur Modifizierung eines Rechtsschutzbegehrens berechtigt und wie der Spruch neu zu verfassen ist.

OGH 31.8.2010, 4 Ob 93/10w

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