§ 1 Abs 1 Z 1 UWG; § 1 UWG idF vor UWGNov 2007
Vorliegendes Erkenntnis behandelt den Mitbewerberschutz. Wie ist eine vertragliche Verpflichtung, die auf Normen des Wettbewerbsrechts fußt, zu sehen, die, um einen Vorteil gegenüber dem Vertragspartner zu erlangen, verletzt und von der RL-UGP nicht erfasst wird.