§ 2 UWG; § 1 Abs 1 Z 1 UWG
In verfahrensgegenständlicher Sache war die Irreführungseignung einer Werbung durch das Verschweigen wesentlicher Umstände zentrales Thema der Entscheidung.
OGH 11.5.2010, 4 Ob 7/10y
§ 2 UWG; § 1 Abs 1 Z 1 UWG
In verfahrensgegenständlicher Sache war die Irreführungseignung einer Werbung durch das Verschweigen wesentlicher Umstände zentrales Thema der Entscheidung.
OGH 11.5.2010, 4 Ob 7/10y