Z 2 Anhang UWG; § 1 Abs 3 UWG; § 2 Abs 2 UWG
Vorliegende Entscheidung hatte die genehmigungslose irreführende Verwendung produktbezogener Auszeichnungen, die als Hinweis auf eine besondere Güte des Produkts zu verstehen sind und somit von einer zuständigen Stelle vergeben werden, zum Inhalt.