§ 2 Abs 1 Z 1 bis 7 UWG; § 2 Abs 3 UWG; § 1 UWG aF
In gegenständlicher Sache thematisiert das erkennende Gericht unrichtig erteilte Rechtsauskünfte im wettbewerbsrechtlichen Kontext und die Frage, ob Irreführung über die Rechtslage einen Verstoß gegen den Wahrheitsgrundsatz darstellt.