Zusammenfassung: Mit seinem Erkenntnis wendet sich der OGH der Frage zu, ob der gewerberechtliche Geschäftsführer auch Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Ausverkaufsbestimmungen zu verantworten hat.
Rechtsgrundlagen: § 14 UWG; § 18 UWG; § 33a UWG; § 34 Abs 3 UWG; Z 7 Anhang UWG; Z 15 Anhang UWG; § 39 Abs 1 GewO; § 39 Abs 2 GewO