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Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers für Verstöße gegen die §§ 33a ff UWG

WettbewerbsrechtJudikaturUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung, Praxistipp)ÖBl 2010/43ÖBl 2010, 231 - 234 Heft 5 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Mit seinem Erkenntnis wendet sich der OGH der Frage zu, ob der gewerberechtliche Geschäftsführer auch Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Ausverkaufsbestimmungen zu verantworten hat.

Rechtsgrundlagen: § 14 UWG; § 18 UWG; § 33a UWG; § 34 Abs 3 UWG; Z 7 Anhang UWG; Z 15 Anhang UWG; § 39 Abs 1 GewO; § 39 Abs 2 GewO

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