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Benutzung eines fremden Zeichens als Bestimmungsangabe iSd § 10 Abs 3 Z 2 MSchG

MarkenrechtJudikaturUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung); Guido Donath (Anmerkung)ÖBl 2010/44ÖBl 2010, 234 - 238 Heft 5 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen Angaben produktbeschreibend iSd § 4 Abs 1 Z 4 MSchG sind. Darüber hinaus war zu thematisieren, wie die anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel durch die Benutzung einer Marke als missbräuchlich erscheinen lassen können und welchen Einfluss die Kennzeichnungskraft auf den Schutzumfang einer Marke hat.

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