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§ 483 Abs 3 ZPO; § 513 ZPO

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/289Bl-LS 2009, 252 Heft 6 v. 1.11.2009

§ 483 Abs 3 ZPO; § 513 ZPO

Der OGH setzte sich mit der Zulässigkeit der Zurücknahme eines Rechtsschutzbegehrens auseinander.

OGH 14.7.2009, 4 Ob 111/09s

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