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Art 8 Abs 1 lit b GMV

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/291Bl-LS 2009, 252 Heft 6 v. 1.11.2009

Art 8 Abs 1 lit b GMV

Der EuGH setzte sich mit der Frage auseinander, unter welchen Umständen eine Verwechslungsgefahr beim Publikum vorliegen kann und wie eine etwaige Ähnlichkeit beurteilt werden kann.

EuGH 3.9.2009, C-498/07 P

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