Art 8 Abs 1 lit b GMV
Der EuGH setzte sich mit der Frage auseinander, unter welchen Umständen eine Verwechslungsgefahr beim Publikum vorliegen kann und wie eine etwaige Ähnlichkeit beurteilt werden kann.
Art 8 Abs 1 lit b GMV
Der EuGH setzte sich mit der Frage auseinander, unter welchen Umständen eine Verwechslungsgefahr beim Publikum vorliegen kann und wie eine etwaige Ähnlichkeit beurteilt werden kann.