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§ 10 Abs 1 Z 2 MSchG; § 30 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/274Bl-LS 2009, 249 Heft 6 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich u.a. mit der Verwechselbarkeit der Wortmarken "Arte Dora" und "O Dora".

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 Z 2 MSchG; § 30 MSchG

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