Art 234 EGV; Art 51 Abs 1 GMV; § 34 MSchG; § 9 Abs 3 UWG
Der EuGH ging in der Entscheidung der Frage nach, welche Kriterien für die Beurteilung ausschlaggebend sein können, ob ein Markenanmelder bösgläubig handelt oder nicht. Ausgangslage war ein Rechtsstreit über Markenverletzungen zwischen den Schokoladenhasenherstellern Lindt und Hauswirth. Mit einer Anmerkung von Helmut Gamerith.