Zusammenfassung: Der OGH befaßte sich mit der Frage, ob durch Aufgabe eines Geschäfts der Wegfall der Wiederholungsgefahr angenommen werden kann und ob dies auch bei Übertragung des Betriebs auf ein anderes Unternehmen so zu beurteilen ist.
Rechtsgrundlagen: § 14 UWG; Art 502 Abs 1 ZPO