Zusammenfassung: Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, ob das NVG auf österreichische Sägeunternehmen anwendbar ist und ob darin ein Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit oder gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot iSd EGV zu sehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 NVG; Art 12 EGV; Art 29 EGV