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§ 26 KartG

ÖBl-LeitsätzeKartellrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/217Bl-LS 2009, 167 Heft 4 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, wie das Bestimmtheitsgebot bei Unterlassungsbegehren auszulegen ist oder ob dies auch für kartellgerichtliche Abstellungsaufträge gilt.

Rechtsgrundlagen: § 26 KartG

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