§ 10b MSchG; Art 7 Marken-RL
Der Autor faßt in seinem Beitrag die Entscheidung des EuGH C-276/05 zusammen, bei der der EuGH festhielt, daß Paralllelimporteure bei der Gestaltung der Verpackung frei sind, sofern ein Umpacken erforderlich ist. Allerdings muß der jeweilige Importeur den Markeninhaber die für die Prüfung dieser Frage notwendigen Informationen bereits vorab zur Verfügung stellen.