§ 4 Abs 1 Z 8 Markenschutzgesetz; § 2 UWG
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der Verwendung einer Marke Irreführungseignung zukommen kann, wenn sich die Wertschätzung, die in der Vergangenheit der Marke entgegengebracht wurde, nun wegen der Gebarung des Markeninhabers (Lizenznehmers) nicht mehr zukommt. Mit einer Anmerkung von Wilfried Thöni.