§ 2 Abs 1 UWG
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend der Zeitpunkt zu befassen, der maßgebend dafür ist, um die Irreführungseignung von Angaben auf Werbematerialen beurteilen zu können. Kann eine Werbung, die, selbst wenn zwischenzeitig eine Veränderung der Verhältnisse stattgefunden hat, weiterhin auf eine positive Kursentwicklung hinweist, als irreführend qualifiziert werden?