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§ 1 Abs 1 Z 2 UWG; § 1 Abs 4 Z 2 UWG; § 1 Abs 4 Z 3 UWG; § 1 Abs 4 Z 7 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2009/89Bl-LS 2009, 59 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung wird festgestellt, dass eine gegenüber Verbrauchern unlautere Geschäftspraktik iSd § 1 Abs 1 Z 2 UWG nur dann vorliege, wenn es sich um eine gegen berufliche Sorgfaltspflichten verstoßende Handlung oder Erklärung handelt, die das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers wesentlich beeinflusst.

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