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Art 234 EG; § 33a MSchG; § 10a MSchG; Art 10 Abs 1 MarkenRL; Art 12 Abs 1 MarkenRL

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2009/150Bl-LS 2009, 69 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Gibt der Markeninhaber den Käufern seiner Ware kostenlos Gegenstände, auf deren die Marke angebracht ist, so sind Art 10 Abs 1 und Art 12 Abs 1 MarkenRL so auszulegen, dass der Inhaber der Marke diese Marke für die Klasse, zu der die betreffenden Gegenstände gehören, nicht ernsthaft benutzt.

Rechtsgrundlagen: Art 234 EG; § 33a MSchG; § 10a MSchG; Art 10 Abs 1 MarkenRL; Art 12 Abs 1 MarkenRL

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