Zusammenfassung: In dem gegenständlichen Leitsatz geht es im Wesentlichen um die unrichtige Ankündigung täglicher Verlosungen.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 UWG; § 2 Abs 3 UWG
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Zusammenfassung: In dem gegenständlichen Leitsatz geht es im Wesentlichen um die unrichtige Ankündigung täglicher Verlosungen.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 UWG; § 2 Abs 3 UWG
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