Zusammenfassung: Die gegenständliche Entscheidung des OGH als KOG befasst sich mit der Erläuterung des kartellrechtlichen Unternehmensbegriffs, dies unter Anlehnung an vom EuGH entwickelten Kriterien.
Rechtsgrundlagen: § 2 UGB; § 7 KartG; § 20 KartG
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