Zusammenfassung: Ob ein Werk ein Werk iSd UrhG darstellt, obliegt der Beurteilung durch das Gericht.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 UrhG
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Zusammenfassung: Ob ein Werk ein Werk iSd UrhG darstellt, obliegt der Beurteilung durch das Gericht.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 UrhG
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