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§ 1 Abs 1 UrhG

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2009/137Bl-LS 2009, 66 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Der urheberrechtliche Werkbegriff ist ein objektiver Begriff. Für die Schutzfähigkeit eines Werkes ist es irrelevant, ob dieses in Museeen ausgestellt ist oder als Kunst zu bewerten ist.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 UrhG

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