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§ 4 Abs 1 Z 4 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2009/109Bl-LS 2009, 61 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: In dem vorliegenden Leitsatz geht es um die Frage der Schutzfähigkeit der Wortmarke "Alles was Recht ist".

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 4 MSchG

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