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§ 1 UrhG

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2009/140Bl-LS 2009, 66 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass die Gestaltung der Fotostrecke das Ergebnis einer geistigen Schöpfung, in der die Persönlichkeit des Schöpfers zum Ausdruck komme.

Rechtsgrundlagen: § 1 UrhG

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