Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass die Gestaltung der Fotostrecke das Ergebnis einer geistigen Schöpfung, in der die Persönlichkeit des Schöpfers zum Ausdruck komme.
Rechtsgrundlagen: § 1 UrhG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass die Gestaltung der Fotostrecke das Ergebnis einer geistigen Schöpfung, in der die Persönlichkeit des Schöpfers zum Ausdruck komme.
Rechtsgrundlagen: § 1 UrhG
Schlagwörter: