Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des OGH befasst sich im Wesentlichen mit dem zentralen Begriff des UWG, der (wettbewerbsrechtlichen) "Unlauterkeit".
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UWG
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Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des OGH befasst sich im Wesentlichen mit dem zentralen Begriff des UWG, der (wettbewerbsrechtlichen) "Unlauterkeit".
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UWG
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