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§ 2 UWG; § 14 UWG; § 44 Abs 7 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2009/87Bl-LS 2009, 58 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Es ist sowohl die alte als auch die neue Rechtslage für die Entscheidung des OGH heranzuziehen, wenn das beanstandete Verhalten vor Inkrafttreten der UWGNov 2007 gesetzt wurde.

Rechtsgrundlagen: § 2 UWG; § 14 UWG; § 44 Abs 7 UWG

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